Home


Wir über uns


P.E.N. Charta


Writers in Prison


Satzung


Mitglieder


Vorstand


Texte


PENinfo


News Forum Förderverein Links Kontakt Impressum

P.E.N. Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland


Liebe Mitglieder unseres PEN Zentrums,

für uns über den Erdball Verteilte mag es schwieriger sein als für andere PEN-Kollegen, miteinander ins Gespräch zu kommen. Das Bedürfnis dazu ist vorhanden, ab und an gibt es auch Diskussionsbedarf.

Ein solcher zeigt sich gerade in einer Erklärung des Internationalen PEN vom 17.Oktober 2006, die sich auf die Entscheidung des französischen Parlaments bezieht, die Leugnung des Genozids an den Armeniern strafrechtlich zu sanktionieren. In einem Absatz, ganz am Ende der Erklärung, prangert der Internationale PEN auch die Gesetzgebung mehrerer europäischer Länder an, die eine Leugnung der Shoah unter Strafe stellen.

Wörtlich heißt es dort: „International PEN has also stood up against the use of similar laws in other countries, including in France, that make "holocaust denial" illegal in the belief that to criminalise speech and thought, to imprison those who express difficult views, however heinous, only serves to provoke publicity for assertions which in a civil society must be countered by evidence and argument.“ (
Vollständiger Text auf Englisch)

Kann eine Leugnung der Shoah als zulässige Meinungsäußerung gelten?

Wo wird die Grenze zur Volksverhetzung überschritten - sollte jeder alles sagen dürfen, auch in der Öffentlichkeit?

Kann man es sich, insbesondere in Deutschland, mit seiner wiedererstarkenden Rechten, überhaupt leisten, eine öffentliche Leugnung der Shoah nicht unter Strafe zu stellen?

Kollidiert eine entsprechende Gesetzgebung mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung?

Was bedeutet es vor allem für die Opfer von Massenmorden und diejenigen, die Massenmorde, sei es nun die Shoah, der Genozid an den Armeniern oder die massenhafte Tötung von vermeintlichen und tatsächlichen Gegnern kommunistischer Regime, überlebt haben? Dürfen ihre Leiden und ihre besondere Schutzbedürftigkeit der sogenannten „Meinungsvielfalt“ geopfert werden?

Wir haben uns, nach einer Diskussion innerhalb des Vorstands, entschlossen, mit einer Stellungnahme an den Internationalen PEN (Text der Stellungnahme) zu reagieren, doch auch Ihre Meinung ist uns wichtig.

Wir möchten Sie daher einladen, sich an einer Debatte zu diesem Thema, per Mail oder in unserem Webforum, http://www.exilpen.de/HTML/forum.html, zu beteiligen.


Gezeichnet

Der Vorstand

Günter Kunert
Chaim Noll
Fred Viebahn
Gabrielle Alioth
Freya Klier
Peter Finkelgruen
Hans-Christian Oeser
Guy Stern