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Das P.E.N. – Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland dient dem Zusammenschluß von Schriftstellern deutscher Sprache, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Internationalen P.E.N. bekennen, wie sie in der P.E.N.-Charta auf dem Kongreß von Kopenhagen 1948 niedergelegt worden sind. Sie sind als Anhang diesen Satzungen beigefügt.
Das P.E.N.-Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland ist dem Internationalen P.E.N. angeschlossen und hat seinen Sitz in London.
Als Mitglieder können ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit deutschsprachige Schriftsteller im Ausland aufgenommen werden, die keine wie immer geartete nationalsozialistische Vergangenheit haben und deren Werke und Verhalten dem Geist der P.E.N.-Charta nicht widersprechen. Anträge auf Aufnahme müssen schriftlich unter Benennung zweier Bürgen aus dem Kreis der Mitglieder an den Sekretär/in gerichtet werden. Dieser/diese verständigt alle Vorstandsmitglieder, denen ein sachliches Einspruchsrecht zusteht. Erfolgt kein Einspruch, so gilt der/die zur Mitgliedschaft Vorgeschlagene als aufgenommen. Anderenfalls berät und beschließt der Vorstand.
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist jährlich spätestens im Mai unter Angabe von Zeit und Ort und Tagesordnung mindestens 8 Wochen vor dem festgelegten Termin durch schriftlichen Mitteilung an alle Mitglieder einzuberufen. Den Zeitpunkt setzt der Vorstand fest. Die Tagesordnung soll enthalten:
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen
Der Sekretär muß jedes Mitglied mindestens 3 Wochen vor dem festgelegten Termin von Zeit, Ort und Tagesordnung einer außerordentliche Mitgliederversammlung in Kenntnis setzen.
Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über Anträge aus der Versammlung oder über schriftlich eingereichte Anträge von Mitgliedern.
änderungen dieser Satzung können nur auf schriftlichen Antrag eines Mitglieds erfolgen, der spätestens 10 Tage vor dem Termin einer Mitgliederversammlung dem Sekretär zugehen muß. Sie bedürfen zur Annahme einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Der Ausschluß eines Mitglieds kann erfolgen
Für die Verbindlichkeiten des P.E.N. Zentrums haften die Mitglieder nur in Höhe Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages.
Für die Auslegung dieser Satzungen ist das englische Recht maßgebend.
Resolutionen sollen 8 Wochen vor der Jahresversammlung beim Sekretariat eingereicht und im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.
Im Falle der Auflösung des P.E.N.-Zentrums deutschsprachiger Autoren im Ausland fällt das Vermögen des Zentrums an den
internationalen P.E.N.
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