P.E.N. Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland
Stellungnahme des
PEN Zentrums deutschsprachiger Autoren im Ausland
zur Erklärung des Internationalen PEN vom 17. Oktober 2006
Angesichts der Tatsache, daß die ursprüngliche Gründung unseres Zentrums, des Deutschen PEN-Clubs im Exil, dem auch zahlreiche jüdische Flüchtlinge angehörten, eine direkte Folge der Machtergreifung des deutschen Nationalsozialismus ist;
angesichts der Tatsache, daß die Nachgiebigkeit (“Appeasement”) zahlreicher Länder und Organisationen gegenüber dem Nationalsozialismus dessen Macht festigte;
angesichts der Tatsache, daß die Shoah, der Genozid an der europäischen Judenheit, erklärte Politik des nationalsozialistischen Regimes war und durch die Nachgiebigkeit und die Fehleinschätzungen anderer begünstigt wurde,
ist das PEN-Zentrum deutschsprachiger Autoren im Ausland tief besorgt über einen Teil der Erklärung des Internationalen PEN vom 17. Oktober 2006 zur Entscheidung des französischen Parlaments, die Leugnung des Genozids an den Armeniern strafrechtlich zu sanktionieren.
Es ist der letzte Absatz der Erklärung, der uns mit großer Sorge erfüllt, zumal der Internationale PEN auch früher schon gegen Gesetze in verschiedenen europäischen Ländern, die das Leugnen der Shoah unter Strafe stellen, Stellung bezogen hat und diese pauschal als Einschränkung der Meinungsfreiheit einstuft.
Daß die Leugnung des Holocaust in Anführungszeichen gesetzt wurde (“holocaust denial“), könnte selbst schon als Leugnung des Holocaust und als Unterstützung rechtsradikaler Tendenzen in Europa interpretiert werden. Und dies zu einer Zeit, da derartige Tendenzen zunehmend an Gewicht und Bedrohlichkeit gewinnen.
Wir vertreten den Standpunkt, daß die Leugnung der Shoah nicht als legitimer Ausdruck der Meinungsfreiheit gewertet und behandelt werden darf. Es geht hierbei nicht nur um die Leugnung bewiesener historischer Tatsachen. Vielmehr geht es insbesondere darum, daß das Leiden der Opfer und der Schmerz der Überlebenden damit selbst zur bloßen Meinungsäußerung degradiert werden, ihre Schutzbedürftigkeit und letztendlich ihre Existenzberechtigung selbst in Frage gestellt wird.
Der Internationale PEN stellt mit diesem Teil seiner Erklärung die legitime Abwehr neonazistischer Umtriebe in Frage und erklärt den gesetzlich verankerten Schutz der historischen Wahrheit zu einem Mittel der Repression. Darüber hinaus könnte die Erklärung des Internationalen PEN von Politikern wie dem Präsidenten des Iran als Unterstützung ihrer Haltung gegenüber dem Holocaust gewertet werden. Aber auch auf anderen Ebenen könnte diese Erklärung verheerende Auswirkungen haben:
Man stelle sich vor, daß die Shoah, und damit die Millionen von Toten und Überlebenden, allen Ernstes einem gesellschaftlichen Diskurs über die Faktizität ihres Schicksals unterworfen wären.
Man stelle sich vor, rechtsradikale Lehrer könnten nunmehr, unter Berufung auf den internationalen PEN, die Shoah als Lügenkonstrukt darstellen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen – sie würden ja nur ihre “Meinung“ darlegen.
Man stelle sich vor, daß Vertreter rechtsradikaler Organisationen die “Einschränkung“ ihrer “Meinungs- und Publikationsfreiheit“ bis vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg brächten und sich dabei den Internationalen PEN als Fürsprecher erwählten.
Man stelle sich vor, daß sich Writers in Prison aufgrund dieses Postulats verpflichten müßte, Urhebern rassistischer und rechtsradikaler Thesen Unterstützung zu gewähren, etwa dem in Österreich verurteilten und inhaftierten David Irving, dessen Veröffentlichungen bekanntlich nicht der Meinungsbildung dienen, sondern einer paßgenauen, argumentativen Unter-fütterung und Verstärkung bestehender Ressentiments der europäischen Rechtsextremen und Neonazis.
Wir sind davon überzeugt, daß dieser Teil der Erklärung vom 17. Oktober 2006 zutiefst der Charta des Internationalen PEN widerspricht und damit dem Geist einer Vereinigung, die nicht gegründet wurde, um die Verbreitung von Lügen zu unterstützen und den Rassenhaß zu fördern, sondern um “wahrheitswidrigen Veröffentlichungen, vorsätzlicher Lügenhaftigkeit und Entstellung von Tatsachen, unternommen zu politischen und persönlichen Zwecken, entgegenzuarbeiten” (Charta).
Selbstverständlich bedeutet dies nicht, daß der Internationale PEN tatsächliche Einschränkungen echter Meinungs- und Publikationsfreiheit widerspruchslos hinnehmen sollte. Nach wie vor gilt der Grundsatz: “Jeder Art der Untedrückung der Äußerungsfreiheit ist Einhalt zu gebieten.” (Charta).
Wir bitten deshalb den Internationalen PEN, seine Position zu überdenken und, nachdem die Erklärung vom 17. Oktober mit Zustimmung des Internationalen PEN nun einmal publik gemacht worden ist, sie entsprechend zu korrigieren.
Vorsorglich stellen wir den Antrag, diese Stellungnahme der nächsten Mitgliederversammlung des Internationalen PEN zur Debatte und zur Entscheidung vorzulegen.
Gezeichnet
Der Vorstand
Günter Kunert (Präsident)
Chaim Noll (Sekretär)
Fred Viebahn (Schatzmeister)
Gabrielle Alioth (Beisitzerin)
Peter Finkelgruen (Beisitzer)
Freya Klier (Beisitzerin)
Hans-Christian Oeser (Beisitzer)
Guy Stern (Beisitzer)
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